Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtet, kündigt Dessau-Rosslau an, die Benutzungspflicht für Radwege aufzuheben. Als erste Stadt Sachsen-Anhalts entschließt sich die Kommune zu diesem Schritt.

Der ADFC forderte andere Kommunen auf, diesem Beispiel zu folgen, beispielsweise Magdeburg oder Halle/Saale.
Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2010. Danach ist die Benutzung von Radwegen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, beispielsweise schmalen Fahrbahnen oder starkem Verkehr.

5 Kommentare zu „Dessau-Rosslau hebt Benutzungspflicht für Radwege auf“

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